Organisationen, die Zuschüsse beantragen können

Die folgenden Arten von Organisationen kommen für die Beantragung von Unterstützung durch Nevro in Frage:

  • Medizinische Bildungseinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Medizinische Berufsverbände
  • Organisationen für die Förderung von Patientenrechten und -aufklärung
  • Akkreditierte/zertifizierte Fortbildungsanbieter

Leitlinien für die Zuschussfähigkeit

Um zuschussfähig zu sein, müssen die Anträge auf die Unterstützung von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für medizinische Fachkräfte oder Patienten, von klinischer Forschung oder wissenschaftlichen Kongressen mit Schwerpunkt auf der Behandlung chronischer Schmerzen und der Rückenmarkstimulationstherapie abzielen.

Alle Zuschussanträge müssen von einem Bevollmächtigten einer in Frage kommenden Organisation eingereicht werden. Zuschussanträge einzelner medizinischer Fachkräfte werden von Nevro weder angenommen noch werden direkte Zahlungen an diese geleistet. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Bestimmungen werden Zahlungen für Fortbildungsprogramme an die akkreditierte Stelle geleistet.

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die mindestens 30 Tage vor Beginn des Programms eingehen. Die Einreichung eines Zuschussantrags gewährleistet weder die Genehmigung noch die Befürwortung des beantragten Gesamtbetrags (oder eines Teils davon).

Die Vergabe von Stipendien wird nicht durch den Umfang oder Wert potenziell durch Antragsteller generierter Aufträge bestimmt oder beeinflusst. Der Antragsteller unterliegt keiner Verpflichtung, Produkte oder Dienstleistungen von Nevro zu erwerben, zu nutzen oder zu empfehlen bzw. Vorkehrungen für deren Nutzung zu treffen.

back to top

Nicht durch unseren Zuschussprozess unterstützte Aktivitäten

Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Unterstützung in Form von Zuschüssen nicht in Frage

  • Programme, die nicht vor dem Veranstaltungstermin von Nevro genehmigt wurden
  • Anträge, die nicht im Geschäfts-, Bildungs- und/oder Forschungsinteresse von Nevro liegen
  • Anträge von einzelnen medizinischen Fachkräften, Gemeinschaftspraxen oder kommerziellen Organisationen
  • Anträge, die den geltenden Vorschriften oder Leitlinien der Medizintechnik-Branche nicht entsprechen. Dies umfasst auch Anträge, die sich auf Veranstaltungen beziehen, welche das gegebenenfalls erforderliche Compliance-Verfahren („Conference Vetting System“) nicht durchlaufen haben.
  • Anträge, die auf eine Zahlung an eine einzelne Person abzielen oder solche, die einzelne medizinische Fachkräfte (HCP) oder in Ausbildung befindliche medizinischen Fachkräfte, welche die beantragte Unterstützung letztendlich erhalten sollen, direkt benennen

Hinweis: Die Mitwirkung von Mitarbeitern des kaufmännischen Bereichs am Antragsprozess muss sich darauf beschränken, die Antragsteller über das Programm zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie einen Antrag finden können.

back to top

Beantragung

  • Zuschüsse für Fortbildungsveranstaltungen. Wo dies nach den Gesetzen des jeweiligen Landes zulässig ist, kann Nevro finanzielle Unterstützung und/oder Unterstützung in Form von Sachleistungen für extern organisierte Fortbildungskongresse und Prozedurenschulungen bereitstellen. Dieser Antrag auf Unterstützung eines Fortbildungsprogramms muss von einer Einrichtung oder einem Kongressveranstalter gestellt werden. Bei diesen Programmen muss es sich um seriöse, den geltenden Branchenkodizes und Akkreditierungsstandards entsprechende Programme handeln.Die Gewährung finanzieller Mittel darf nicht an die Förderung kommerzieller Interessen gebunden sein. Zuschussgelder können zur Finanzierung von Programminhalten, Personalkosten, bescheidenen Mahlzeiten und Bewirtung, Lehrmaterialien und Honoraren für Dozenten verwendet werden. Die Gelder dürfen nicht für die Unterstützung von Unterhaltung, Freizeitaktivitäten oder Ausgaben für Gäste der Teilnehmer verwendet werden.
  • Reisekostenzuschuss. Dieser Antrag zur Unterstützung der Kosten nicht näher benannter Personen für die Teilnahme an einem Fortbildungskongress oder an einer Prozedurenschulung muss von einer Einrichtung oder einem Kongressveranstalter gestellt werden. Die Gelder können zur Unterstützung von Reise-, Anmelde- und Übernachtungskosten bei seriösen Fortbildungsveranstaltungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 EUR/GBP pro Teilnehmer verwendet werden. Die Einrichtung oder Organisation bestimmt die Auswahl der Teilnehmer an der Fortbildungsveranstaltung, und im Antrag bzw. der damit verbundenen Kommunikation dürfen keine bestimmten potenziellen Empfänger genannt werden. Darüber hinaus müssen die Veranstaltungen mit den geltenden Branchenkodizes oder Akkreditierungsstandards im Einklang stehen und gegebenenfalls das Compliance-Verfahren (Conference Vetting System) durchlaufen haben. Nevro verfügt über ein begrenztes Budget zur Förderung solcher Anträge auf Gewährung indirekter Reisekostenzuschüsse für medizinische Fachkräfte und Empfänger von Fellowship-Zuschüssen. Die Gelder werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
  • Fellowship-Zuschüsse. Dieser Antrag muss von einer Ausbildungseinrichtung (z. B. einer medizinischen Fakultät, einem akademischen Lehrkrankenhaus) gestellt werden, die ein (in Kanada z. B. vom RCPSC) akkreditiertes Fellowship-Programm im Bereich Schmerztherapie mit einem vom zuständigen Zertifizierungsausschuss genehmigten Basislehrplan anbietet. Für Programme, die im folgenden Quartal beginnen, müssen die Anträge der Einrichtungen bis spätestens 15. Februar eingereicht sein. Die Einrichtung oder Organisation bestimmt die Auswahl der Teilnehmer an der Fortbildungsveranstaltung, und im Antrag bzw. der damit verbundenen Kommunikation dürfen keine bestimmten potenziellen Empfänger genannt werden .Pro Programm/Jahr wird maximal ein Zuschuss gewährt. Die Gelder werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Der Zuschuss wird nicht automatisch erneuert. Zurzeit unterstützt Nevro nur eine begrenzte Anzahl von Fellowships in Australien und Europa.
  • Unterstützung Prüfer-initiierter Studien. Dieser Antrag muss von einer Einrichtung gestellt werden, die Unterstützung für eine klinische Studie auf dem Gebiet der Neuromodulation erhalten möchte. Dabei kann es sich um Sachleistungen und/oder finanzielle Unterstützung handeln.Im Allgemeinen wird der Prüfplan vom Antragsteller/Prüfer bestimmt, der die Studie eigenständig durchführt. Es muss ein detailliertes Budget vorgelegt werden. Nevro behält sich jedoch vor, allein darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird. Alle Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen in marktüblicher Höhe sein, dürfen keine indirekten Kosten wie Gehälter oder Zusatzleistungen für Mitarbeiter umfassen und keinen Gemeinkosten der Einrichtung unterliegen.
  • Kommerzielles Sponsoring. Im Gegensatz zu einem Zuschuss verlangt ein Sponsoring-Antrag eine Zahlung oder Unterstützung in Form von Sachleistungen im Austausch für gleichwertige Werbe- oder Promotionsmöglichkeiten für Nevro. Zum Beispiel: Ein Mitwirkender auf Bronze-Ebene, der €X zahlt, erhält eine Bestätigung im Programm, einen Tisch in der Ausstellungshalle und zwei Pässe für die Konferenz. Wenn Ihr Programm sowohl Zuschuss- als auch Sponsoring-Elemente für eine einzelne Veranstaltung anbietet, müssen diese Möglichkeiten separat über einen Zuschussantrag und eine kommerzielle Sponsoring-Anfrage kommuniziert werden.

  • *Für Anfragen klicken Sie hier*

back to top

Häufige Fragen

Hilfestellung bei der Einreichung von Zuschussanträgen erhalten Sie hier: EdGrants@nevro.com. Für Forschungszuschüsse und Unterstützung Prüfer-initiierter Studien wenden Sie sich bitte an: IIS@Nevro.com.

back to top